Der Preis für Zerstörung steigt: Klimaklagen am Beispiel des Verfahrens gegen RWE und Heidelberg Materials (Mediengespräch, 10.11.2026)

Wann & Wo
Dienstag, 10. November 2026
10 Uhr
Via Zoom – zur Anmeldung: https://us02web.zoom.us/meeting/register/tUGuujOtSJO4huzMTstOKg
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Während die fossile Brennstoffindustrie durch hohe Preise Rekordgewinne verbucht, lockern die Staaten angesichts der multiplen Krisen, der stagnierenden Wirtschaft und der Bedrohung der Demokratie durch rechtsextreme Parteien ihre Klimaschutzpolitik.
Durch den Klimawandel verursachte Schäden werden indes immer sichtbarer und extremer, wie im Hitzesommer 2026 deutlich wurde. Die Verhandlungen zu einem globalen Fonds für Schäden und Verluste (loss & damage) werden auch auf der diesjährigen 31. Weltklimakonferenz zentral sein. Allein ergibt sich daraus bisher weder Schutz noch Hoffnung für die weltweit von Klimakatastrophen Geschädigten, ein für sie zugänglicher Fonds ist nicht in Sicht. Die Summe der Schadensprognosen durch die Weltbank wäre aber selbst bei besserer Zahlungsmoral der Hauptverursacherländer nicht bewältigbar. Welche Möglichkeiten also bleiben den am meisten von der Klimakrise Betroffenen, die doch am wenigsten zu ihrer Genese beigetragen haben?
Die Judikative als dritte, der Tagespolitik entzogene Gewalt, gewinnt in der Beantwortung dieser Frage immer mehr Bedeutung. Im Vordergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen verfassungsrechtliche Klagen und Verfahren vor den internationalen Gerichtshöfen wie dem EGMR und dem IGH. Wichtig sind daneben aber auch zivilrechtliche Klagen, denn sie können unmittelbar zu einem Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch zugunsten der vom Klimawandel Betroffenen führen und sind auch grenzüberschreitend vollstreckbar. An mehreren Gerichten in Europa sind derzeit Klagen gegen Großemittenten anhängig, so unter anderem am LG Heidelberg eine Klage von 39 Kleinbäuer:innen gegen RWE und Heidelberg Materials.
Gleichzeitig wird die Legitimität und Sinnhaftigkeit solcher Verfahren von verschiedenen Seiten, insbesondere von den beklagten Unternehmen und den von ihnen beauftragten Rechtsgutachter:innen, in Frage gestellt.
In unserem Mediengespräch beleuchten wir die Frage, was in Klimaklagen verhandelt wird, wie die Chancen für einen Erfolg der Kläger stehen und was Klimaklagen im Allgemeinen leisten können.
INPUTS:
Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger (Universität Würzburg): “Klimaklagen gegen Großemittenten”
Eva-Maria Kieninger leitet seit 2001 den Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht an der Universität Würzburg. Sie forscht und publiziert u.a. zu Privatrecht und Sustainability sowie zur Haftung für Klimawandelschäden und für Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
Univ.-Prof.in Dr.in Anne Tittor (JKU Linz): “Die dreifache Ungleichheit des Klimawandels”
Anne Tittor ist seit Kurzem Professorin am Institut für Soziologie der JKU in Linz und leitet dort die Abteilung Umwelt- und Transformationssoziologie. Sie forscht und lehrt seit vielen Jahren zu Klimawandel und sozialen Ungleichheiten, sozial-ökologischen Konflikten und Umweltgerechtigkeit.
Moderation: Alexander Behr
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz

